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24.10.2018
Gemeinschaftsgrab
Gemeinschaftsgrab
Wir verweisen auf Art. 5 des gültigen Friedhof- und Bestattungsreglementes der Gemeinde Merishausen, wonach auf dem Gemeinschaftsgrab keine Grabdenkmäler und Bepflanzungen zugelassen sind. Leider hat es überhandgenommen, dass Angehörige Blumen und Gegenstände auf das Gemeinschaftsgrab gestellt haben. Wir bitten daher alle, ihre persönlichen Blumen und Gegenstände bis spätestens Ende November 2018 abzuräumen, ansonsten werden diese durch den Friedhofsgärtner entsorgt.
Besten Dank für Ihr Verständnis.

